Information Pisten-Skitouren und Naturschneerouten

Regeln Pisten-Skitourengehen im Skigebiet Bad Kleinkirchheim

Mit der Wintersaison 2024/25 ist das bergwärts-Gehen (Skier, Tourenski, Schneeschuhe, etc...) bzw. Pisten-Skitourengehen auf ALLEN Skipisten im Skigebiet Bad Kleinkirchheim auf Basis der geltenden FIS-Regeln untersagt. Dieses Verbot gilt durchgehend, sowohl tagsüber als auch nachts, im Zeitraum vom 04. November 2024 bis Mitte April 2025 (Ende Wintersaison samt Schließungstätigkeiten).

 

Trotz zahlreichen Vorankündigungen, persönlichen Gesprächen und diversen Informationen kam es in den letzten drei Saisonen zu ständigen Regelverstößen und gefährlichen Situationen. Dieses uneinsichtige Verhalten zwingt die Bad Kleinkirchheimer Bergbahnen zur Einstellung des Pisten-Skitourenangebotes im Interesse der talfahrenden Skigäste sowie der Mitarbeiter die in der Dämmerung und in den Nachtstunden an der Pistenpräparierung arbeiten.

 

Rund um das Skigebiet stehen Dir zahlreiche Naturschneerouten zur Verfügung. Die "Schafalm-Brunnach" Route, als ein Beispiel, ermöglicht Dir einen gefahrlosen, leichten und zugleich attraktiven Aufstieg.

Weitere Naturschneerouten in und rund um Bad Kleinkirchheim findest Du weiter unten angeführt bzw. auch hier verlinkt.

Ausnahme: Veranstaltungsreihe – Vollmond-Skitour-Abende

Es ist den Bad Kleinkirchheimer Bergbahnen wichtig weiterhin ein reduziertes Angebot bereitzustellen. Vor allem auch für jene wenigen die sich vorbildlich an die im gemeinschaftlichen Interesse geltenden Regeln gehalten haben.

 

Daher werden weiterhin die beliebten Vollmond-Skitour-Abende angeboten.

Vollmond Skitour

Wann? 15. Dezember 2024, 13. Jänner 2025, 12. Februar 2025, 14. März 2025
Wo? Brunnachabfahrt (Piste Nr. 27)

An diesen vier Vollmondabenden kann ausschließlich die Brunnachabfahrt (27) kostenlos genutzt werden, direkt im Anschluss an den regulären Skibetrieb von 16:30 bis 22:00 Uhr. Am Gipfel erwartet das Panoramarestaurant "Nock IN" die Pisten-Skitourengeher mit regionalen Köstlichkeiten.

Achtung: Benutzung auf eigene Gefahr – kein Rettungsdienst vor Ort!

Naturschneerouten – abseits der Pisten des Skigebiets Bad Kleinkirchheim

Abseits des Skigebiets stehen Dir in den Nockbergen herrliche Naturschneerouten zur Verfügung. Diese offiziell ausgewiesenen Strecken bieten Dir ein unvergessliches Wintererlebnis in unberührter Natur:

 

Skitour Schafalm

Schwierigkeitsgrad: Leicht.

Skitour Falkert

Schwierigkeitsgrad: Mittel.

Skitour Steinnock

Schwierigkeitsgrad: Mittel.

Skitour Mallnock

Schwierigkeitsgrad: Schwer

Naturschneerouten in den Nockbergen

Hol' Dir Inspiration und Routentipps – entdecke unter nachfolgendem Link die schönsten Touren abseits der präparierten Pisten in der Region rund um Bad Kleinkirchheim. Tauche ein in die Winterlandschaft der Nockberge und finde Deine nächste Skitour.

Routen in der Region
Naturschneerouten im Bundesland Kärnten

Möchtest Du noch mehr Skitouren in Kärnten erkunden? Von leichten Einsteigerstrecken bis hin zu anspruchsvollen Routen – entdecke zahlreiche markierte Touren für jedes Erfahrungslevel in Kärnten.

Tourenportal Kärnten

FAQs

Zum Thema Pisten-Skitourengehen

Warum ist das Pisten-Skitouren-Verbot notwendig?

Das Verbot dient der Sicherheit – sowohl Deiner als auch der unserer Gäste und unserer Mitarbeiter. Konkret hilft es uns

  • Die Sicherheit unserer Skigäste auf den Abfahrten zu gewährleisten (FIS-Regeln),
  • Atypische Gefahren zu vermeiden, die durch Pisten-Skitourengeher auf den Skipisten entstehen,
  • Unsere Mitarbeiter zu schützen, die außerhalb der Skigebiets-Öffnungszeiten auf den Pisten arbeiten,
  • Skitourengeher vor lebensgefährlichen Situationen während der nächtlichen Beschneiungs- und Präparierungsarbeiten zu bewahren (insbesondere durch Seilwinden-Präparierung).

 

Welche Gefahren entstehen durch Pisten-Skitourengeher?

Erfahrungen zeigen, dass Tourengeher, die auf Skipisten aufsteigen, besonders an schmalen oder unübersichtlichen Stellen, sowie bei hohem Skifahreraufkommen, erhebliche Gefahren darstellen. Aus diesem Grund sind wir als Skigebietsbetreiber berechtigt, die Abfahrten innerhalb des Skigebietes für Tourengeher aus Sicherheitsgründen zu sperren.

 

Ist die Einhaltung des Verbots verpflichtend?

Wir möchten Dich ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Tourengehverbot auf unseren Skipisten unbedingt beachtet werden muss. Zuwiderhandlungen können zu rechtlichen Konsequenzen führen, wie:

  • Strafrechtliche Verfolgung bei Unfällen (insbesondere bei Körperverletzung).

Wir ersuchen Dich daher, das Verbot zum Schutz Deiner Sicherheit sowie auch jener der Skigäste und Mitarbeiter zu befolgen.

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